Rechtslage

Aktualisiert am 12.05.2018

Rechtslage bei Mobbing am ArbeitsplatzRechtslage bei Mobbing am Arbeitsplatz

Du hast das Mobbing satt und möchtest rechtliche Schritte gegen deinen Mobber oder Arbeitgeber einleiten? Oder dir wurde zu Unrecht gekündigt?

Was du in solchen Situationen über die Rechtslage bei Mobbing am Arbeitsplatz wissen solltest, habe ich dir in diesem Artikel ausführlich zusammengeschrieben. Die Ausführungen beschränken sich auf die deutsche Rechtsprechung.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine eigenen Recherchen und Erfahrungen dar.

 

Grundsätzlich ist Mobbing nicht strafbar, da es keinen direkten Tatbestand im deutschen Gesetz dafür gibt. Was nicht gleich bedeutet, dass du machtlos gegen Mobber oder Arbeitgeber bist.

 

Beschwerderecht:

Denn es steht dir ein Beschwerderecht bei Arbeitgeber (§ 84 I BetrVG) oder Betriebsrat (§ 85 I BetrVG) zu. Diese sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Sie ermöglichen dir, dich über ungerechte Behandlungen zu beschweren.

Dann liegt es beim Arbeitgeber zu entscheiden, ob er deine Beschwerde für zulässig hält und sich dem Problem annimmt. Er kann eine Abmahnung aussprechen oder auch die Kündigung, wenn er deinen Ansichten entspricht.

Hast du eine Beschwerde beim Betriebsrat eingereicht, so wird sich Nicdieser nach Prüfung mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.

 

Sorgfaltspflicht:

Außerdem ist dein Arbeitgeber verpflichtet, deine Gesundheit, Ehre sowie dein Persönlichkeitsrecht zu schützen. Wenn er also von dir ausführlich, objektiv und stichhaltig darüber informiert wird, stehen die Chancen gut, dass dein Mobber mit Konsequenzen in Form von Abmahnungen oder Kündigung rechnen muss.

Dafür musst du die Fragen von Betriebsrat oder Geschäftsführung schlüssig und ohne Widersprüche beantworten können. Um das zu gewährleisten, rate ich dir ein ausführliches Mobbing-Tagebuch zu führen. Dazu später mehr.

Abhängig von der Intensität des Mobbings, kann sich der Tatbestand auch ändern. Dies geschieht dann, wenn du nachweislich einen gesundheitlichen Schaden durch die Aktivitäten des Mobbers erlitten hast. Hier können je nach Sachverhalt auch Schmerzensgeld oder Gefängnisstrafen verhängt werden, dazu muss jedoch Gewalt oder die Androhung eines Verbrechens vorliegen.

 

Juristische Ansprüche geltend machen:

Wenn du juristische Ansprüche gegen Mobber oder Arbeitgeber geltend machen möchtest, dann bereite dich so vor:

  1. Stelle die konkrete und sachliche Beschreibung der einzelnen Mobbingvorfälle sicher.
  2. Zeige das Mobbing konkret als Ursache für die psychischen und/oder physischen Folgen auf die du erleidest. Es muss ein deutlicher Zusammenhang erkennbar sein.
  3. Erörtere gegen welche Rechtsgüter oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen durch das Mobbing verstoßen wurde.

Hierfür solltest du dein Mobbingtagebuch verwenden, indem du folgendes einträgst:

  • Datum, Uhrzeit, Ort
  • Beteiligte Personen
  • Wenn möglich Wortlaute oder konkrete Handlung
  • Zeugen

Außerdem kannst du Beweise sammeln durch:

  • Abspeichern von Dokumenten, wie z.B. erniedrigenden E-Mails
  • Fotos von Verwüsteten Arbeitsplätzen oder Drohbriefen machen

Am besten du schreibst das unverzüglich in dein Mobbing-Tagebuch, oder schreibst dir noch in der Arbeit Stichpunkte dazu auf, um nichts durcheinander zu bringen.

Zu den Punkten 2. und 3. erfährst du in meinem E-Book mehr, indem ich dir auch für diese Herausforderungen Hilfestellungen formuliert habe.

 

Sonderfall:

Es sei noch anzumerken, dass es einen besonderen Fall im 3. Punkt gibt, denn wenn aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft oder Geschlecht gemobbt wird, kommt das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt) zum Einsatz.

Dies wiederum bedeutet, dass deine ausführliche Dokumentation sehr viel bewegen kann, denn:

Durch das AGG steht der Arbeitgeber unter der Beweislast. Er muss also das Gegenteil beweisen, sonst gelten deine Aufzeichnungen nicht nur als Indizien, sondern als Beweis

Wie du vielleicht gemerkt hast, ist es äußerst wichtig richtig Tagebuch über Mobbing am Arbeitsplatz zu führen, um sich gegen seine Mobber wehren zu können. Achte also besonders auf die von mir genannten Punkte und sei an dieser Stelle nicht fahrlässig.

Falls du rechtliche Schritte gegen deine(n) Mobber einleiten möchtest, ist es an dieser Stelle unbedingt notwendig, die Lage ausführlich mit deinem Anwalt zu besprechen und nichts zu überstürzen. Da es kein Gesetz gegen Mobbing gibt, erschwert das die Umstände zusätzlich. Jedoch gibt es bereits ein paar erfolgreiche Klagen wegen Mobbing. Klicke hier um mehr darüber zu erfahren.

Ein Rechtsstreit ist aber immer ein langer und unschöner Weg. Selbst mit erfolgreichem Ausgang, strapaziert das die eigenen Nerven nochmals erheblich. Eine andere Methode wäre immun gegen das Mobbing zu werden. Mit ein paar einfachen Tricks, kann dir das Mobbing tatsächlich am A**** vorbeigehen. Mehr darüber erfährst du in meinem Buch.

 

Zu unrecht gekündigt worden:

In einigen Mobbingfällen kommt es soweit. Du wirst gekündigt.

Aber was nun? Bist du vielleicht zu unrecht gekündigt worden? So leicht musst du dich nicht geschlagen geben.

Du hast nun verschiedene Möglichkeiten. Zuerst kannst du auf deinen Arbeitgeber zu gehen und mit ihm über den Kündigungsgrund reden. Möglicherweise, lässt er mit sich sprechen und zieht die Kündigung zurück.

Die Erfolgsaussichten bei einem solchen Gespräch sind eher gering. Jedoch kann ich dir empfehlen, erst auf den Arbeitgeber zu zugehen bevor du rechtliche Schritte einleitest.

Bist du mit deinem Versuch gescheitert, gibt es jetzt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.

Hierfür gilt eine dreiwöchige Frist, welche mit Eingang der Kündigung beginnt, was bedeutet, dass du die originale Kündigung unterschrieben persönlich überreicht, in deinen Briefkasten oder sonst in deinen Hoheitsbereich bekommen hast. Lass dich also nicht von deinem Arbeitgeber hinhalten, indem er dir sagt du sollst erstmal in Ruhe darüber nachdenken und abwarten. Das könnte hinterlistige Absichten verbergen.

Denn verpasst du diese Frist, ist die Kündigung rechtswirksam und es ist (fast) nichts dagegen zu machen.

Das Ziel der Kündigungsschutzklage ist, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht, nicht eine entgeltliche Abfindung. Sei dir also darüber im Klaren, dass du deinen Arbeitsplatz unbedingt behalten möchtest.

Die Kündigungsschutzklage kannst du bei dem für dich zuständigen Arbeitsgericht selbst einreichen. Nimm dazu auch gleich die Kündigung deines Arbeitgebers mit.

Eine gute Vorlage für die Klage findest du auf dieser Seite.

 

Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg!

Deine Anja 🙂